austropack Ausgabe 01 | 2021

24 1|2021 D ie Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine lange Liste von besorgniserregenden Stoffen erstellt. „Alle Erzeugnisse, die in der EU angeboten werden und eine Konzentration von mehr als 0,1 Prozent Massenanteil dieser Stoffe enthalten, müssen ab 5. Jänner 2021 verpflich- tend in die SCIP-Datenbank der ECHA eingetragen werden“, erklärt Eckehard Bauer, Business Developer für Risiko- und Sicherheitsmanagement, Business Continuity, Transport bei Quality Austria. Ein Beispiel von vielen dieser Stoffe ist der Weichmacher Diisobutylphthalat, der sich unter anderem in Dispersionsklebern befinden kann. Werden damit Kartons ver- klebt, die nach dem Recyceln zu Lebensmittelverpackungen verarbeitet werden, kann der Stoff unter Umständen auf die Nahrungsmittel übergehen und gesundheitsschädlich sein. Speziell für Fachkräfte wie etwa Sicherheitsfachkräfte, welche die Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsplatzevaluierungen) er- stellen, bietet die SCIP Datenbank einen guten und raschen Überblick zu besonders besorgniserregenden Stoffen (den so- genannten SVHC – Substance of Very High Concern). Verbraucher können SCIP für ihr Kaufverhalten heranziehen Zur Meldung verpflichtet sind zahlreiche Akteure: alle in der EU ansässigen Hersteller, Montagebetriebe, Importeure, Händler sowie weitere Unternehmen in der Lieferkette. Ausgenom- men sind Einzelhändler, die direkt an Verbraucher liefern. Die Datensammlung verfolgt eine Reihe von Zielen. Die höhere Transparenz hilft den Konsumenten bei der Kaufentscheidung, animiert die Industrie bei der Substitution dieser Stoffe durch unbedenkliche Alternativen und trägt in weiterer Folge auch zu einer besseren Kreislaufwirtschaft bei. Zum einen, weil diese Daten auch den Abfallverwertungsbetrieben zur Verfügung stehen. Zum anderen, damit diese Stoffe idealerweise gleich bei der Produktentwicklung vermieden werden und dadurch erst gar nicht in den Kreislauf gelangen. „Die Kreislaufwirt- schaft gehört zu den großen Vorhaben der EU. Daher sollten Unternehmen bereits jetzt damit beginnen, kreislauffähig zu arbeiten und Umwelt- und Sicherheitsaspekte stärker zu be- rücksichtigen“, rät Axel Dick, Business Developer für Umwelt und Energie, CSR bei Quality Austria. Kreislaufwirtschaft fange beim Produktdesign an. Folgende Punkte können laut Empfeh- lung des Experten positive Effekte haben. 10 Tipps auf dem Weg zur Kreislauffähigkeit für Unternehmen: 1. Produktentwicklung: Unternehmen sollten besorgniserregende Stoffe wie zum Beispiel krebserregende oder erbgutändernde Stoffe gleich bei der Produktentwicklung vermeiden und durch andere Stoffe substituieren. Die Produkte sollten modular und reparaturfreundlich sowie leicht zerlegbar sein. 2. Lieferkette: Im Zuge des Beschaffungsprozesses sollten detailliertere Informationen über die Lieferanten beziehungsweise zugekauften Halbfertigprodukte eingeholt werden. 3. Langlebigkeit: Die erzeugten Güter müssen langlebiger gestaltet werden. 4. Service: Die Erzeuger sollten vermehrt Wartungen und Reparaturen anbieten und durch modulare Produktdesigns den Austausch von Einzelteilen erleichtern. „Ab 5. Jänner 2021 müssen Informationen über Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten und in der EU auf den Markt gebracht werden, an die Europäische Chemikalienagentur gemeldet werden“, erklären Umwelt-Experte Axel Dick und Arbeitssicherheit-Experte Eckehard Bauer von der Quality Austria. Abfallentsorgungsbetriebe können auf diese Daten zugreifen, damit diese Stoffe nicht ungewollt recycelt und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Auch Konsumenten können sich dort informieren. Die Experten erklären, was auf die Hersteller und Verbraucher zukommt und wie dadurch die Kreislaufwirtschaft angekurbelt wird. ��������������������������������������������������������������������������������� Neue EU-Datenbank für Schadstoffe ab 2021  Recycl ing|Qual i tät

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