Tübinger Verpackungssteuer gekippt

Tübinger Verpackungssteuer gekippt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die Tübinger Verpackungssteuersatzung vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt. (Foto: iStock/dvi)
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die Tübinger Verpackungssteuersatzung vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt. (Foto: iStock/dvi)

In dem Normenkontrollverfahren zur Verpackungssteuer Tübingen hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim die Tübinger Verpackungssteuersatzung vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt. Das Deutsche Verpackungsinstitut e. V. (dvi) begrüßt die Entscheidung. Darüber hinaus verweist das dvi auf die Gefahren finanzieller Überbelastungen der Industrie durch Mehrfachbesteuerungen gerade in Zeiten explodierender Energie-, Rohstoff- und Produktionskosten. Probleme müssten gelöst und dürften nicht auf eine einzige Schulter abgewälzt werden.

Geklagt hatte die Inhaberin der Tübinger McDonald’s-Filiale. Ihrer Meinung nach steht die seit Jahresbeginn 2022 erhobene, örtliche Verbrauchssteuer von 50 Cent je Einweggetränkebehälter, Einweggeschirr und Einwegspeiseverpackungen sowie 20 Cent für jedes Einwegbesteck-Set im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Die Klägerin hatte argumentiert, dass sie für die in Verkehr gebrachten Verpackungen bereits Lizenzgebühren für ihre Beteiligung am dualen System zahle. Dieser Auffassung ist der VGH nun wohl gefolgt.

„Das dvi teilt die Auffassung des VGH“, so dvi-Geschäftsführerin Kim Cheng und verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1998 in Bezug auf eine Verpackungssteuer in Kassel entsprechend entschieden und die Steuer gekippt hatte. Nach Ansicht des dvi ist davon auszugehen, dass die Mannheimer Richter in ihren Entscheidungsgründen, die in circa 14 Tagen vorliegen werden, dem Bundesverfassungsgericht folgen.

Gefährliche Mehrfachbelastungen der Unternehmen

„Einzelne kommunale Verpackungssteuern sind auch über die rein rechtliche Sachlage hinaus weder gerechtfertigt noch zielführend“, betont Cheng. „Die Verpackungswirtschaft sollte durch diverse, akkumulierte Steuern auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene nicht doppelt und dreifach belastet werden. Gerade in Zeiten explodierender Rohstoff-, Energie- und Produktionskosten muss hier mit Bedacht vorgegangen werden. Das gilt auch im Hinblick auf den jüngst vorgelegten Referentenentwurf des Umweltministeriums zum Einwegkunststofffondsgesetz und die wohl bevorstehende Umlage der EU-Plastiksteuer auf die Unternehmen“, so die dvi-Geschäftsführerin weiter.

Probleme lösen und nicht abwälzen

„Wir müssen gesamtgesellschaftliche Probleme gesamtgesellschaftlich lösen und die Folgen nicht über ständig neue Abgaben einer einzigen Schulter auflasten“, empfiehlt Kim Cheng. „Die Sammlung und sachgerechte Entsorgung gebrauchter Verpackungen funktioniert nur im Team. In diesem Fall sind das Produzenten, Systemgastronomie und Kommunen gemeinsam mit den Konsumentinnen und Konsumenten. Problemlösung über Steuererhebung mag einigen attraktiv erscheinen, aber sie greift zu kurz - oder gar ins Leere. Sie führt zu noch mehr Komplexität und weiter steigenden Kosten. Sinnvoller wäre es, die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker mit ins Boot zu holen. Überzeugen und Motivieren ist viel wirksamer und nachhaltiger, als ständiges Abstrafen“, so Kim Cheng.

bezahlte Anzeige

DIESE BEITRÄGE KÖNNTEN SIE AUCH INTERESSIEREN

bezahlte Anzeige

AM MEISTEN GELESEN